Dienstleistungen

Das alles machen wir:
Die Geoplan Swiss Bodenverbesserungen GmbH ist ein unabhängiges und eigenständiges Unternehmen, die das Ziel von mehr Fruchtfolgeflächen durch Bodenverbesserungen anstrebt. Wir geben dem Boden ein zweites Leben. Als Generalunternehmen akquirieren wir geeignete Standorte, projektieren und führen die Arbeiten auch selber aus. Wir koordinieren sämtliche am Projekt Beteiligten wie: Grundeigentümer, Pächter, Amtsstellen, Bodenkundliche Baubegleitung sowie die Logistikunternehmer.
Standortevaluierung
Wir suchen Flächen, welche anthropogen verändert sind (das sind Flächen, welche schon einmal, durch den Menschen, verändert worden sind) und die auch keine Fruchtfolgeflächen FFF sind. Bei der Kontaktaufnahme mit den Grundeigentümern stellen wir die Projektidee vor.
Verträge
Zusammen mit den Grundeigentümern wird eine Vereinbarung ausgearbeitet, welche die Aufgaben, Mitwirkung, Kompetenzen, Kompensationsrechte und das Finanzielle regelt.
Projektierung, Baugesuch
Für ein Baugesuch bedarf es an diversen Abklärungen: Bodenaufbau, Bodenanalyse, vorhandene Leitungen im und über dem Boden, Zufahrt, Nachbarn, Gewässer, Natur- und Landschaftsschutzzonen, Grundwasser etc. Je nach Grösse des Projektes in Bezug auf Fläche und Volumen sind unterschiedliche Verfahren zu wählen. Dies sind in der Regel einfache Baugesuche, Baugesuche mit Gestaltungsplanungspflicht oder gar Gesuche um einen Eintrag im Richtplan mit Gestaltungsplanungspflicht, dies aber nur bei ganz grossen Projekten über 10 ha.
Ausführung
Wir sind bestrebt die Bauarbeiten möglichst schnell umzusetzen. In der Regel werden Projekte mit einer Fläche von 4.5 ha bis 6 ha in einem Jahr ausgeführt. Somit kann der Ertragsausfall auf ein Minimum reduziert werden. Da wir eine Bodenverbesserung anstreben, arbeiten wir mit dem Boden (Oberboden und Unterboden) nur bei trockener Witterung. Die Bodenkundliche Baubegleitung BBB überwacht die Qualität des zuzuführen Materials. Es darf nur sauberes Aushubmaterial zugeführt werden. Aus Flächen, welche im Prüfperimeter eingetragen sind, muss das Aushubmaterial zuerst beprobt werden.
Nachfolgebewirtschaftung
Nach Abschluss der Bauarbeiten und nach Abnahme durch die kantonalen Behörden beginnt die Nachfolgebewirtschaftung. Diese dauert in der Regel 3 Jahre resp. drei volle Vegetationsphasen. In dieser Zeit steht das Wohl des Bodens über der Bewirtschaftung und des Ertrages. Für die Folgebewirtschaftung nach dem Bodenauftrag sind u.a. folgende Vorgaben einzuhalten: Drei Jahre Wiese ohne Beweidung, im ersten Jahr kein Eingrasen und in den ersten zwei Jahren keine Gülle und kein Dünger. Es ist darauf zu achten, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge die dafür benutzt werden, leicht sind und möglichst mit Doppelbereifung ausgestattet werden können, damit die Bodendrücke gering bleiben.
Endabnahme
Nach Abschluss der Nachfolgebewirtschaftung wird die Fläche durch die kantonale Fachstelle Bodenschutz auf das Nutzungseignungsziel hin überprüft und festgestellt ob diese uneingeschränkt als Fruchtfolgefläche aufgenommen werden kann.
Verkauf von FFF-Kompensationsrechten
Auf den Flächen welche wir aufwerten, entstehen Fruchtfolgeflächen-Kompensationsrechte. Das bedeutet, wenn jemand in der Landwirtschaftszone bauen will und dadurch Fruchtfolgefläche vernichtet wird, wird verpflichtet, diese zu kompensieren. Viele Bauherrschaften kennen sich mit Bodenverbesserungen/Aufwertungen nicht aus, oder haben keine Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück anthropogene Flächen in Fruchtfolgeflächen FFF aufzuwerten. Diese haben dann die Möglichkeit die Kompensationsrechte bei uns zu erweben.